E S.
Bewertung vom 07.11.2024
Thema: Mietrecht
Intransparente Praktiken und unprofessionelles Verhalten – absolut nicht zu empfehlen
Meine Erfahrung mit Herrn Böttcher war in jeder Hinsicht enttäuschend und hinterlässt den Eindruck, dass es hier weniger um die Interessen des Mandanten als vielmehr um Profitmaximierung geht. Nach meiner ersten Kontaktaufnahme wurde ich zügig zu einem Beratungsgespräch eingeladen – ohne dass zu irgendeinem Zeitpunkt erwähnt wurde, dass diese Erstberatung kostenpflichtig ist. Laut § 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) besteht eine Pflicht zur vorherigen Kostenaufklärung, insbesondere bei Erstberatungen. Dies wurde völlig ignoriert, was bei mir den Eindruck von Täuschung und mangelnder Transparenz erweckt hat. Doch damit nicht genug: Nach dem Gespräch wandte sich Herr Böttcher ohne meine ausdrückliche Einwilligung an meine Rechtsschutzversicherung und versuchte, dort seine Kosten geltend zu machen. Dieses Verhalten ist nicht nur eine Verletzung der allgemeinen berufsrechtlichen Pflichten nach § 4 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), sondern verstößt in meinen Augen auch gegen grundlegende ethische Standards im Mandatsverhältnis. Aufgrund dieses inakzeptablen Vorgehens habe ich Herrn Böttcher bei der zuständigen Anwaltskammer gemeldet und rate jedem dringend davon ab, seine Dienste in Anspruch zu nehmen.
E S.
Bewertung vom 07.11.2024
Thema: Mietrecht
Intransparente Praktiken und unprofessionelles Verhalten – absolut nicht zu empfehlen
Meine Erfahrung mit Herrn Böttcher war in jeder Hinsicht enttäuschend und hinterlässt den Eindruck, dass es hier weniger um die Interessen des Mandanten als vielmehr um Profitmaximierung geht. Nach meiner ersten Kontaktaufnahme wurde ich zügig zu einem Beratungsgespräch eingeladen – ohne dass zu irgendeinem Zeitpunkt erwähnt wurde, dass diese Erstberatung kostenpflichtig ist. Laut § 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) besteht eine Pflicht zur vorherigen Kostenaufklärung, insbesondere bei Erstberatungen. Dies wurde völlig ignoriert, was bei mir den Eindruck von Täuschung und mangelnder Transparenz erweckt hat. Doch damit nicht genug: Nach dem Gespräch wandte sich Herr Böttcher ohne meine ausdrückliche Einwilligung an meine Rechtsschutzversicherung und versuchte, dort seine Kosten geltend zu machen. Dieses Verhalten ist nicht nur eine Verletzung der allgemeinen berufsrechtlichen Pflichten nach § 4 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), sondern verstößt in meinen Augen auch gegen grundlegende ethische Standards im Mandatsverhältnis. Aufgrund dieses inakzeptablen Vorgehens habe ich Herrn Böttcher bei der zuständigen Anwaltskammer gemeldet und rate jedem dringend davon ab, seine Dienste in Anspruch zu nehmen.
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