Einleitung
Am 15. Januar 2026 wird der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Entscheidung zum Thema Jugendschutz im Online-Handel treffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob beim Verkauf von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten eine Altersüberprüfung notwendig ist.
Hintergrund des Falls
Die Klägerin, ein Unternehmen, das E-Zigaretten und Zubehör sowohl online als auch offline vertreibt, hat eine Klage gegen ein konkurrierendes Unternehmen eingereicht. Dieses Unternehmen verkauft ebenfalls E-Zigaretten-Zubehör über das Internet, darunter unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten. Bei einer Testbestellung durch die Klägerin wurde festgestellt, dass keine Altersüberprüfung des Bestellers oder Empfängers stattfand.
Rechtliche Argumentation
Die Klägerin argumentiert, dass der Verkauf ohne Altersüberprüfung gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verstößt, das den Versand von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Produkten an Kinder und Jugendliche untersagt. Auch nikotinfreie Produkte wie E-Zigaretten und deren Zubehör fallen unter diese Regelung.
Bisheriger Prozessverlauf
Das Landgericht gab der Klage weitgehend statt, und auch das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung größtenteils. Es wurde festgestellt, dass der Verkauf ohne Altersüberprüfung unzulässig ist. Allerdings wurden Ansprüche der Klägerin auf Auskunft über Gewinne und Erstattung von Abmahnkosten abgewiesen.
Die Bedeutung des Urteils
Die anstehende Entscheidung des BGH könnte weitreichende Auswirkungen auf den Online-Handel mit E-Zigaretten-Zubehör haben. Sollte der BGH die bisherigen Urteile bestätigen, würde dies strengere Anforderungen an Online-Händler hinsichtlich der Altersüberprüfung beim Versand dieser Produkte bedeuten. Dies wäre ein bedeutender Schritt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Zugang zu E-Zigaretten und deren Zubehör.
Fazit
Das Urteil des BGH wird mit Spannung erwartet, da es Klarheit darüber schaffen könnte, wie weitreichend die Regelungen des Jugendschutzgesetzes im Bereich des Online-Handels angewendet werden müssen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die Praxis des Verkaufs von E-Zigaretten-Zubehör auswirken wird.




