12.01.2023
Zusammenfassung:
Die Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist eine Kapitalgesellschaft, die Gründer für große Unternehmen nutzen. Für unerfahrene Startups, die sich erst einmal in die Welt der Unternehmensgründung einfinden möchten, ist die AG in der Regel ungeeignet. Dieser Beitrag erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Aktiengesellschaft gegründet werden kann und welche Vorteile sie für die Gesellschafter bietet.
Die AG wird gerne als große Schwester der GmbH bezeichnet. Beide Formen gehören zu den Kapitalgesellschaften und zeichnen sich durch die Beschränkung der Gesellschafterhaftung aus. Für beide Varianten müssen die Gründer ein gewisses Mindestkapital einbringen. Ist dies erfolgt, beschränkt sich die Haftung – mit wenigen Ausnahmen – auf dieses Kapital. Wurde die Gründung in das Handelsregister eingetragen, darf die Gesellschaft im Rechtsverkehr den Zusatz AG führen.
Die Gründung einer AG erfolgt durch eine Person alleine oder durch mehrere Gründer. Die Aktiengesellschaft kann für ganz verschiedene Branchen genutzt werden. Voraussetzung ist allerdings nach dem Aktiengesetz, dass die Gesellschaft ein Handelsgewerbe betreibt.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft müssen die Gesellschafter zunächst einen Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung aufsetzen. Darin ist die Firmierung aufzunehmen, die den Zusatz “Aktiengesellschaft” oder “AG” enthält. Zudem sind der Sitz der Gesellschaft und ihr Gegenstand anzugeben und die Zahl der Vorstandsmitglieder. Steht Letztere bei der Gründung noch nicht fest, reicht auch die Angabe der Regeln aus, nach denen die Mitgliederzahl festgelegt wird. Schließlich wird die Höhe des Grundkapitals aufgenommen und seine Zerlegung in Stückaktien oder Nennbetragsaktien.
Wurde die Satzung erfolgreich fertiggestellt, wird dies durch einen Notar festgestellt. Er begleitet auch die Aufbringung des Grundkapitals und die Bestellung des Aufsichtsrats, des Abschlussprüfers und weiterer Organe. Der Aufsichtsrat bestimmt schließlich den Vorstand. Im Anschluss wird die Teileinzahlung des Kapitals durchgeführt und der Gründungsbericht erstattet, der sodann von dem Aufsichtsrat und dem Vorstand geprüft wird.
Zum Schluss wird die Aktiengesellschaft in das Handelsregister und dann in das Transparenzregister eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt ist sie rechtskräftig und haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen für ihre Verbindlichkeiten. Sind die Gesellschafter bereits vor der rechtskräftigen Gründung Verbindlichkeiten eingegangen, haften sie dafür allerdings auch nach der Gründung noch. Für die Frage der Haftung kommt es somit auf den Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeit an und nicht auf die Zeit der Geltendmachung.
Der wohl größte Vorteil der Gründung einer Aktiengesellschaft ist ihre hohe Reputation. Der Zusatz “AG” zeigt den Geschäftspartnern, dass sie es mit einem seriösen und professionellen Unternehmen zu tun haben. Auch das Vertrauen in die Liquidität wird gestärkt – schließlich waren die Gründer in der Lage, das stattliche Mindestkapital von 50.000 Euro aufzubringen.
Hinzu kommt die Unabhängigkeit von Kreditinstituten, weil die AG sich durch ihren Börsengang und den Verkauf von Aktien finanziert. Auch die finanziellen Interessen der Gesellschafter werden geschützt: Sie haften nicht mit ihrem Privatvermögen, da sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Schließlich ist die Aktiengesellschaft rechtsfähig. Das bedeutet, dass sie eigene Rechte und Pflichten hat und als eigenständige juristische Person gewisse rechtliche Handlungen vornehmen kann.
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