Einführung
Am 02.10.2024 beginnt die Hauptverhandlung gegen ein führendes Mitglied der sogenannten „Querdenken“-Bewegung vor der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart. Für diese Verhandlung wurde ein Akkreditierungsverfahren für Medienunternehmen angeordnet.
Details zum Akkreditierungsverfahren
Das Akkreditierungsverfahren startet am Dienstag, den 3. September 2024 um 12:00 Uhr (MESZ) und endet am Montag, den 9. September 2024 um 18:00 Uhr (MESZ). Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für die Akkreditierung
Medienunternehmen und freie Journalisten müssen sich per E-Mail bei der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart akkreditieren. Hierfür sind folgende Informationen erforderlich:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Sofern gegeben, das entsendende Medienunternehmen
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Zusätzlich ist ein gültiger Presseausweis oder ein Referenzschreiben eines Medienunternehmens erforderlich.
Sitzplatzvergabe und Aufnahmebedingungen
Für Medienvertreter stehen an jedem Sitzungstag die ersten drei Reihen (55 Plätze) im Saal 1 des Landgerichts zur Verfügung. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind am ersten Hauptverhandlungstag und am Tag einer Urteilsverkündung zugelassen.
Kontakt für Akkreditierung
Interessierte Medienunternehmen und Journalisten müssen sich per E-Mail bei der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart, Herrn Dr. Lutfullin, unter der E-Mail-Adresse pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de akkreditieren.
Zusammenfassung
Das Akkreditierungsverfahren für die Hauptverhandlung gegen ein führendes Mitglied der „Querdenken“-Bewegung ist klar strukturiert und zeitlich begrenzt. Medienvertreter sollten die Fristen und Anforderungen genau beachten, um eine Akkreditierung zu erhalten.