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Akkreditierungsverfahren für die Hauptverhandlung gegen ein führendes Mitglied der „Querdenken“-Bewegung

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10. September 2024

Einführung

Am 2. Oktober 2024 beginnt vor der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart die Hauptverhandlung gegen ein führendes Mitglied der „Querdenken“-Bewegung. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses wird ein spezielles Akkreditierungsverfahren für Medienunternehmen durchgeführt.

Details zum Akkreditierungsverfahren

Das Akkreditierungsverfahren startet am Dienstag, den 3. September 2024 um 12:00 Uhr (MESZ) und endet am Montag, den 9. September 2024 um 18:00 Uhr (MESZ). Anträge, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Wie funktioniert die Akkreditierung?

Medienvertreter müssen sich per E-Mail bei der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart, Herr Dr. Lutfullin, Richter am Landgericht, unter pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de akkreditieren. Das Gesuch muss folgende Informationen enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Entsendendes Medienunternehmen (sofern vorhanden)
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

Zusätzlich ist ein gültiger Presseausweis bzw. ein Ausweis einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt oder ein Referenzschreiben erforderlich.

Zugangsberechtigungen und Sitzplatzverteilung

Akkreditierte Medienunternehmen erhalten eine Zugangsberechtigung für einen Sitzplatz eines Redakteurs oder Journalisten. Für Medienvertreter stehen an jedem Sitzungstag die ersten drei Reihen (55 Plätze) zur Verfügung, sofern die Verhandlung in Saal 1 des Landgerichts stattfindet. In anderen Sälen sind es die ersten zwei Reihen.

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind nach der Saalöffnung und vor Beginn der Hauptverhandlung am ersten Hauptverhandlungstag (2. Oktober 2024) sowie am Tag einer möglichen Urteilsverkündung zugelassen. Interessierte Medien müssen sich auch hierfür rechtzeitig per E-Mail anmelden.

Fristen und wichtige Daten

Die Akkreditierung für den ersten Hauptverhandlungstag muss bis spätestens Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr erfolgen. Später eingehende Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt.

Abschließende Hinweise

Alle interessierten Medienunternehmen und freien Journalisten sollten die Verfügungen der Vorsitzenden sorgfältig lesen und die Fristen einhalten, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,
Pressestelle des Landgerichts Stuttgart
Dr. Timur Lutfullin
Richter am Landgericht, Mediensprecher in Strafsachen

Autor

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