08.03.2023
Zusammenfassung:
Das deutsche Steuerrecht unterliegt ständigen Veränderungen und Anpassungen. Auch im Jahr 2023 gibt es einige Änderungen, die Steuerzahler und Unternehmen kennen sollten. In diesem Blogbeitrag werden die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht 2023 vorgestellt.
Ab 1. Januar 2023 wird der Grundfreibetrag erhöht. Der neue Freibetrag beträgt dann 10.908 Euro und damit 561 Euro mehr als bisher. Das bedeutet, dass Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer zahlen müssen.
Das Inflationsausgleichsgesetz wurde als Reaktion auf die stetig steigende Inflation geschaffen und soll zu einer finanziellen Entlastung des Bürgers führen. Es sieht zahlreiche Regelungen und Änderungen vor; unter anderem die Erhöhung des Grundfreibetrags. Je nach Einkommensklasse haben Arbeitnehmer infolgedessen in diesem Jahr ein paar Hundert Euro zusätzlich in der Tasche.
Auch der Kinderfreibetrag wird ab dem kommenden Jahr erhöht. Er ist von 5.620 Euro im Jahr 2022 auf 6.024 Euro in 2023 geklettert. Der Freibetrag wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt und senkt somit die Steuerlast.
Ab dem Jahr 2023 ist die Altersvorsorge vollständig steuerlich absetzbar. Bisher wurde der absetzbare Teil jedes Jahr um zwei Prozent erhöht, wodurch die vollständige Absetzbarkeit im Jahr 2025 eingetreten wäre. Die Bundesregierung hat dieses Ereignis aber nun vorgezogen und damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Der Regelsatz für Bürgergeld-Empfänger (ehemals Hartz IV) wurde ab 1. Januar 2023 erhöht. Der Wert für Alleinstehende beträgt seitdem 502 Euro im Monat und auch die Leistungen für Kinder und Jugendliche wurden angehoben. Die Reform des ehemaligen Hartz IV führt zu einer Erhöhung der Leistungen um ganze 11,8 Prozent.
Eltern erhalten in diesem Jahr einen höheren Kindergeldzuschlag, der insbesondere für Familien mit geringem Einkommen eine finanzielle Entlastung bedeutet. Der maximale Kinderzuschlag beträgt 2023 bis zu 250 Euro pro Kind.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt) wird 2023 um weitere 30 Euro angehoben und beträgt nun 1.230 Euro pro Jahr. Der Pauschbetrag kann von Arbeitnehmern genutzt werden, um Werbungskosten wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit oder Arbeitsmittel abzusetzen.
Der Ausbildungsfreibetrag für Eltern, deren Kind sich in der Ausbildung befindet und Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag hat, steigt 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro für ein volles Kalenderjahr. Der Freibetrag wird anteilig für jeden Monat gewährt, in dem Anspruch besteht, und dient der Minderung des zu versteuernden Einkommens der Eltern. Für verheiratete Eltern mit Einzelveranlagung halbiert sich der Freibetrag.
Rentner mit geringer Rente können sich seit 2021 über eine steuerfreie Grundrentenzuschlagszahlung freuen. Dieser Zuschlag wurde nunmehr durch das Jahressteuergesetz steuerfrei gestellt – dies gilt auch rückwirkend.
Für viele Arbeitnehmer hat sich durch die Corona-Pandemie das Thema Homeoffice stark in den Vordergrund gedrängt. Hier gibt es ab Januar 2023 eine Homeoffice-Pauschale, die für Steuerzahler, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, eine Entlastung bringen kann. Zudem bleibt das häusliche Arbeitszimmer auch in Zukunft als Werbungskosten absetzbar.
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