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Abschleppen – Wann erlaubt?

14. Oktober 2025

Zusammenfassung:

  • Abschleppen ist erlaubt, wenn ein Fahrzeug unberechtigt auf einem Privatgrundstück oder im Halteverbot steht.
  • Die Kosten für das Abschleppen trägt in der Regel der Fahrzeughalter, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Grundstückseigentümers vor.

Das Abschleppen von Fahrzeugen ist ein Thema, das immer wieder für Diskussionen sorgt. Ob auf öffentlichen Straßen oder privaten Grundstücken, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind oft unklar. Wann ist das Abschleppen erlaubt und wer trägt die Kosten? Diese Fragen sind nicht nur für Fahrzeughalter, sondern auch für Grundstückseigentümer von Bedeutung.

Rechtliche Grundlagen des Abschleppens

Das Abschleppen von Fahrzeugen ist im deutschen Recht klar geregelt. Auf öffentlichen Straßen ist die Polizei oder das Ordnungsamt befugt, Fahrzeuge abzuschleppen, die im Halteverbot stehen oder den Verkehr behindern. Auf Privatgrundstücken hingegen liegt die Entscheidung beim Eigentümer. Dieser kann ein Fahrzeug abschleppen lassen, wenn es unberechtigt auf seinem Grundstück steht. Das Rechtsgebiet, das hier greift, ist das Zivilrecht, insbesondere das Eigentumsrecht.

Ein häufiges Szenario ist das Parken auf Supermarktparkplätzen außerhalb der Geschäftszeiten. Hier stellt sich die Frage, ob der Eigentümer des Parkplatzes das Fahrzeug abschleppen lassen darf. Grundsätzlich gilt: Wer unberechtigt auf einem Privatgrundstück parkt, muss mit den Konsequenzen rechnen. Der Grundstückseigentümer hat das Recht, das Fahrzeug entfernen zu lassen, um sein Eigentum zu schützen.

Kostenübernahme beim Abschleppen

Die Kostenfrage ist ein zentraler Punkt beim Abschleppen. Wer trägt die Kosten, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt wird? Im Regelfall muss der Fahrzeughalter die Kosten übernehmen. Dies gilt sowohl für das Abschleppen von öffentlichen Straßen als auch von privaten Grundstücken. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn der Grundstückseigentümer beispielsweise nicht ausreichend auf das Parkverbot hingewiesen hat, kann er unter Umständen die Kosten tragen müssen.

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt. Demnach ist es ausreichend, wenn das Parkverbot durch Schilder deutlich gemacht wird. Der Fahrzeughalter kann sich nicht darauf berufen, das Schild übersehen zu haben. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für das Rechtsgebiet des Zivilrechts, da sie die Position der Eigentümer stärkt.

Praktische Tipps für Fahrzeughalter

Um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden, sollten Fahrzeughalter einige Grundregeln beachten. Parken Sie nur dort, wo es erlaubt ist, und achten Sie auf Schilder, die auf ein Parkverbot hinweisen. Wenn Sie dennoch abgeschleppt werden, prüfen Sie die Rechtmäßigkeit des Abschleppvorgangs. Wurde das Fahrzeug unberechtigt abgeschleppt, können Sie die Kosten möglicherweise zurückfordern.

Für Grundstückseigentümer ist es wichtig, klare und gut sichtbare Schilder aufzustellen, die auf das Parkverbot hinweisen. So vermeiden Sie rechtliche Auseinandersetzungen und stellen sicher, dass Sie im Falle eines Abschleppvorgangs im Recht sind. Das Abschleppen ist ein wirksames Mittel, um unberechtigtes Parken zu unterbinden, sollte jedoch immer als letztes Mittel eingesetzt werden.

Insgesamt zeigt sich, dass das Abschleppen von Fahrzeugen ein komplexes Thema ist, das sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte umfasst. Ob auf öffentlichen Straßen oder privaten Grundstücken, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Das Rechtsgebiet des Zivilrechts bietet hier klare Leitlinien, die sowohl Fahrzeughalter als auch Grundstückseigentümer beachten sollten.

Autor

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