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Kredit-Gebühr: Bearbeitungsgebühren zurückfordern – auch für Unternehmer

6. Juli 2017

Warum Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind und wie Sie diese zurückerhalten

Der Preis für einen Kredit ist ausschließlich der Zins. Denn nach § 388 (1) BGB schuldet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber nur die Rückzahlung des Kredits sowie des vereinbarten Zinses. Dies gilt nicht nur für Kredite an Verbraucher sondern auch für Darlehen an Unternehmer. Kreditbearbeitungsgebühren, die in AGB oder Standardverträgen der Banken vorgesehen sind, sind dagegen nicht zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Verfahren entschieden (Az.: XI ZR 170/13, XI ZR 348/13, XI ZR 405/12, XI ZR 17/14, XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

Die mit der Prüfung der Kreditwürdigkeit, der Kontoführung, dem Erstellen von Abrechnungen und ähnlichen Vorgängen verbundenen Fixkosten entstehen nämlich meist im eigenen Interesse der Bank oder aufgrund von gesetzlichen Vorschriften. Die Auslagerung dieser Kosten in Bearbeitungsgebühren stellt daher eine unangemessene Benachteiligung der Kreditnehmer dar. Außerdem verringern die Banken mit Kreditgebühren auch die Preistransparenz, da sie so einen niedrigeren Nominalzins anbieten können und die Kredite dadurch scheinbar günstiger werden.

Welche Kredite sind betroffen?

Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten

Die BGH-Urteile von 2014 zu Kreditbearbeitungsgebühren sind grundsätzlich auf alle Verbraucherkredite (z.B. Auto-Kredite, Ratenkredite) sowie auf private Immobilienfinanzierungen anwendbar.

In einem Urteil von November 2016 hat der BGH außerdem beschlossen, dass das Verbot von Kreditbearbeitungsgebühren auch für Bausparverträge gilt. Allerdings gilt das lediglich für Gebühren bei der Vergabe von Bausparkrediten. Die meist beim Abschluss des Bausparvertrags fällige Abschlussgebühr ist dagegen zulässig. Bisher mussten viele Bausparer aber doppelte Bearbeitungsgebühren zahlen: Die zulässige Abschlussgebühr wurde gleich nach Vertragsabschluss von den Sparbeiträgen einbehalten, die unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr wurde auf die Kreditsumme aufgeschlagen.

Auch die Löschungsbewilligung für eine Grundschuld muss die Bank kostenlos erstellen, wenn der Kredit abbezahlt wurde. Gebühren für Notar oder Grundbuchamt muss der Kreditnehmer aber selbst zahlen.

Kreditbearbeitungsgebühren bei KfW & Co

Sowohl bei gewerblicher als auch bei privater Nutzung sind bei Förderkrediten von beispielsweise KfW, LfA, IBB, L-Bank, WIBank, N-Bank oder NRW.Bank Bearbeitungsgebühren prinzipiell zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof Anfang 2016 entschieden (Az. XI ZR 454/14, XI ZR 63/15, XI ZR 73/15, XI ZR 96/15). Das liegt daran, dass es sich bei diesen Verträgen um Förderprogramme handelt. Zumindest bei Krediten an Verbraucher dürfen aber auch KfW & Co keine Gebühren für Sondertilgungen verlangen, die über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen – und das auch nicht in Form einer vorab einbehaltenen Prämie. (Im verhandelten Fall wurde eine Gebühr von 2 % fällig, wenn der Kreditnehmer das Recht haben wollte, den Kredit jederzeit zurückzuzahlen. Bei Verbraucherkrediten liegt die Obergrenze für die Vorfälligkeitsentschädigung aber bei 1 %.)

Kreditbearbeitungsgebühren bei gewerblichen Kreditnehmern zurückfordern

Geschäftsführern droht sonst Haftungsrisiko

Im Juli 2017 hat der BGH entschieden, dass das Verbot von Kreditbearbeitungsgebühren auch bei Darlehen gilt, die an Unternehmer vergeben werden. Das schließt Gewerbetreibende, Freiberufler, Handwerker und Landwirte mit ein. Außerdem entfällt damit auch die bisher unklare Rechtslage bei Unternehmensgründungen und bei der Finanzierung von Photovoltaikanlagen.

Gerade für angestellte Geschäftsführer bedeutet das Urteil des BGH zu Bearbeitungsgebühren bei gewerblichen Krediten ein Haftungsrisiko. Sie sind nämlich dazu verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes walten zu lassen. Das bedeutet auch, dass sie bestehende Forderungen gegenüber Dritten wenn möglich durchsetzen müssen. Tun sie das nicht, können die Eigentümer (oder ein späterer Insolvenzverwalter) sie im Extremfall auch persönlich haftbar machen. Dasselbe gilt auch für Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften sowie für das Führungspersonal von Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften und anderen Organisationen, bei denen sie anderen gegenüber Rechenschaft ablegen müssen. Auch für Insolvenzverwalter stellen gezahlte Bearbeitungsgebühren eine Forderung dar, die sie wenn möglich geltend machen müssen.

Ansprüche wegen zu viel bezahlter Bearbeitungsgebühr bei Krediten

Wurde eine unzulässige Bearbeitungsgebühr bezahlt, so kann sie in voller Höhe zurückgefordert werden. Laufende Kreditgebühren brauchen nicht weiter bezahlt zu werden. Zusätzlich muss die Bank den Zeitraum seit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren verzinsen.

Wichtig ist, dass der Darlehensvertrag seine Gültigkeit behält, wenn man die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordert. Die Bank kann dadurch also nicht eine Rückabwicklung, die Rückzahlung der Restsumme oder höhere Zinsen verlangen. Daher fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Grundsätzlich kann man die Bearbeitungsgebühr auch dann noch zurückfordern, wenn das Darlehen bereits zurückbezahlt wurde, solange die Forderung noch nicht verjährt ist.

Bearbeitungsgebühren Kredit: Wie Kreditgebühren noch genannt werden

Nicht zuletzt um die Kreditbearbeitungsgebühren zu verschleiern, wurden und werden diese von den Banken unterschiedlich benannt. In den Abrechnungen treten daher auch gerne die folgenden Synonyme auf:

  • Kreditgebühren
  • einmalige Servicegebühr
  • Vertragsprüfungsgebühr
  • Individualbeitrag (Targobank)
  • Auszahlungsabschläge (KfW)
  • Wertermittlungskosten
  • Schätzkosten
  • Kosten bei Herauslage
  • Verwaltungsgebühr
  • Kreditkosten
  • Gebühr für Geschäftsbesorgungsvertrag
  • Kontoführungsgebühren
  • Kontoauszugsgebühren: Banken sind gesetzlich verpflichtet, jährlich eine Abrechnung über den Kredit zu erstellen.
  • Zins-Cap- oder Zinssicherungsgebühren: Nach einem BGH-Urteil (Az. XI ZR 790/16) dürfen Banken auch bei variablem Zinssatz keine feste Gebühr für die Begrenzung des Zinssatzes verlangen.
  • Umschuldungsgebühr/Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen: Nach einem BGH-Urteil (Az. XI ZR 7/199) dürfen auch keine Bearbeitungsgebühren bei der Ablösung nach Ende der Zinsbindung anfallen.

Individualbeitrag der Targobank

Nachdem der Bundesgerichtshof 2014 entschieden hat, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind, hat die Targobank diese bei ihrem Individual-Kredit durch den sogenannten Individualbeitrag ersetzt. Mit dem Individualbeitrag lässt sich die Targobank Sonderkonditionen vergüten, beispielsweise die Option auf Ratenaussetzung oder Änderung des Zahlungsplans.

Es ist davon auszugehen, dass auch der Individualbeitrag eine unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr darstellt und daher zurückgefordert werden kann. Es steht der Targobank zwar frei, sich zusätzliche Optionen vergüten zu lassen, dies muss sie aber über den Zinssatz regeln.

Kontoführungsgebühren bei Bausparverträgen

Im Mai 2017 hat der BGH entschieden, dass auch Bausparkassen von ihren Kreditnehmern keine Kontoführungsgebühren verlangen dürfen. Auch diese Kreditgebühren können daher zurückgefordert werden.

Verjährung der Kreditbearbeitungsgebühren

Da eine vom BGH beschlossene längere Frist für die Verjährung von Altfällen inzwischen abgelaufen ist, verjähren die Ansprüche auf Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren nach drei Jahren zum Jahresende. Unklar ist dabei allerdings noch, wann die Verjährung beginnt: Bei Bezahlung der Kreditbearbeitungsgebühr (meist mit Auszahlung des Darlehens), mit Bezahlung der letzten Rate oder sogar erst mit Zustellung der Endabrechnung.

Wie man die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordert

Grundsätzlich können Darlehensnehmer die Kreditgebühr selbst von ihrer Bank zurückfordern. Dazu reicht ein formloses Schreiben. Alternativ dazu kann man auch einen Musterbrief verwenden. Wichtig ist dabei, dass man

  • eine angemessene Frist setzt
  • die richtige Bank anschreibt (häufig vermitteln Banken Darlehen anderer Banken, beispielsweise von Förderbanken wie der KfW)
  • klar macht, um welchen Kredit es geht (zum Beispiel durch Angabe der Vertragsnummer)
  • die Forderung klar beziffert und
  • die Zinsen korrekt berechnet (die Bank wird von sich aus keine Zinsen zahlen)

Wenn die Bank die Bearbeitungsgebühr nicht freiwillig zurückzahlt (oder der Kreditnehmer sich nicht selbst näher mit dem Thema befassen will) kann man einen Anwalt einschalten. Dieser sollte sich gut mit dem Kapitalmarktrecht auskennen. Hier fällt nur im Erfolgsfall eine Provision an.

Quelle: GDVI

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